12. Mai 2021
Jede gängige Untersuchung zur Abklärung eines unerfüllten Kinderwunsches ist für beide Partner Kassenleistung und wird von allen Kassen übernommen. Für eine ggf. anstehende Kinderwunschbehandlung gibt es je nach Versicherungsform Unterschiede in der Kostenübernahme.
Gesetzliche Krankenkassen machen die Kostenübernahme für Kinderwunschbehandlungen von 4 Kriterien abhängig:
• Das Paar muss verheiratet sein ☑️
• Die Frau muss 25 – 40 Jahre alt sein, der Mann 25 – 50 Jahre ☑️
• Keiner der beiden darf sterilisiert sein ☑️
• Es müssen eigene Eizellen und Spermien verwendet werden ☑️