Die Kosten des Erstgesprächs und fast aller nötigen diagnostischen Maßnahmen werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie von der Beihilfe erstattet.
Als kassenärztlich zugelassenes Zentrum können wir sowohl gesetzlich versicherten Paaren als auch beihilfefähigen Patient:innen alle Erstattungen im gesetzlichen Rahmen ermöglichen. Auch bei gemischt-versicherten Paaren, bei denen die private Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, ist es häufig möglich, einen Teil der Behandlung über die gesetzliche Versicherung abzurechnen. In der Regel werden einfache Hormonbehandlungen mit geplantem Geschlechtsverkehr vollständig übernommen.
Für weitergehende Therapieverfahren gelten folgende Voraussetzungen für eine Kassenerstattung:
Die Leistungen privater Krankenversicherungen unterscheiden sich je nach Vertrag, sind aber in der Regel deutlich umfangreicher als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Daher ist es wichtig, vor Beginn einer Behandlung die genaue Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung zu klären.
In der Regel wird der Antrag auf Kostenübernahme bei der Versicherung des Partners gestellt, bei dem die Ursache der Kinderlosigkeit liegt. Unser Team unterstützt Sie gerne dabei, die erforderlichen Anträge auszufüllen und einzureichen.
Anders als bei gesetzlich Versicherten ist die Kostenübernahme bei privaten Versicherungen in der Regel nicht an eine Heirat gebunden.
Die Höhe der Kosten hängt von der Art der Behandlung ab – beispielsweise von einfachen Untersuchungen bis hin zu komplexen Kinderwunschtherapien wie In-vitro-Fertilisation (IVF) oder ICSI. Wir beraten Sie gerne individuell, welche Therapien medizinisch sinnvoll sind und welche Kosten übernommen werden können.
Rechtlich gibt es keine Einschränkung bei der Behandlung unverheirateter Paare. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen üblicherweise keine Kosten, für die privaten Krankenkassen spielt der Familienstand keine Rolle.
Ja, wir führen Therapien mit Spendersamen durch und kooperieren mit mehreren Samenbanken. Wir behandeln sowohl Paare – auch gleichgeschlechtliche Frauenpaare – als auch Single-Frauen.
Das Einfrieren von Eizellen, Spermien, Vorkernstadien und (unter definierten Bedingungen) auch Embryonen ist zulässig. Mit der neuen Art der Kryokonservierung, der Vitrifikation, die wir in unserem Zentrum durchführen, haben wir hervorragende Ergebnisse.
Ein positiver Schwangerschaftstest ist ein Grund zur Freude – gleichzeitig können aber auch Fragen oder Unsicherheiten auftreten. Damit Sie sicher in die Schwangerschaft starten, beachten Sie bitte Folgendes:
Für weiterführende Fragen oder individuelle Empfehlungen stehen Ihnen unser Team sowie Ihre Frauenärztin bzw. Ihr Frauenarzt jederzeit zur Verfügung.
Nein, Sie brauchen nicht zwingend eine Überweisung für ein Erstgespräch bei uns.
Nehmen Sie sich mindestens eine Stunde Zeit für ein Erstgespräch. Seien Sie bitte pünktlich 10 Minuten vor Ihrem Termin vor Ort und bringen Sie den fertig ausgefüllten Erstgesprächsfragebogen, den Sie auf unserer Website unter Downloads finden, mit. Wir werden gemeinsam Ihre persönliche Vorgeschichte erarbeiten, die nächsten diagnostischen Schritte besprechen und eventuell auch schon die für Sie geeignete Behandlung festlegen.
Natürlich können Sie Ihren Mann begleiten. Es gibt auch die Möglichkeit, die Spermien zu Hause zu gewinnen und mitzubringen. Dafür erhalten Sie von uns ein spezielles Gefäß. Der Probentransport darf allerdings 45 Min. nicht überschreiten und die Probe sollte körperwarm transportiert werden.
Sie sollten 2 – 5 Tage vor der Spermiengewinnung keinen Samenerguss haben (Karenzzeit von 2 – 5 Tagen).
Nicht unbedingt. Da jede Stimulationsbehandlung durch Ultraschalluntersuchungen kontrolliert wird, kann beurteilt werden, ob mehrere Eibläschen heranwachsen. Wächst nur ein Eibläschen heran, ist das Risiko für Mehrlinge nicht erhöht. Bei einem höhergradigen Mehrlingsrisiko stoppen wir den Zyklus und starten dann neu mit einer veränderten Dosierung.
Bei den Stimulationen für einen Zyklus mit Geschlechtsverkehr zum Optimum oder eine Insemination ist nicht mit Risiken zu rechnen, da die Hormondosis sehr niedrig ist.
Bei einer Stimulation für eine IVF- oder ICSI-Therapie kann es in seltenen Fällen zum sogenannten Überstimulationssyndrom kommen. Ganz selten ist dann ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik nötig.
Sollten Schmerzmittel während der Stimulation oder rund um die Eizellentnahme nötig sein, dürfen Sie leichte Schmerzmittel gefahrlos einnehmen. Bitte verzichten Sie auf die Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten wie ASS/Aspirin® ohne vorherige ärztliche Rücksprache, um ein Blutungsrisiko zu vermeiden. Bei Unsicherheiten können Sie uns jederzeit ansprechen.
Ein Ziehen im Unterbauch kann bei der Eisprungsauslösung auftreten, ist aber völlig ungefährlich und sollte nach ein bis zwei Tagen rückläufig sein.
Wir freuen uns immer, wenn der Partner bzw. die Partnerin auch zum Transfer bzw. zur Insemination mitkommt, um dieses besondere Erlebnis gemeinsam zu teilen.
Sportliche Betätigung und gewohnte Anstrengungen, können in der Regel unter der Stimulation fortgeführt werden. Bei Stimulationen zu IVF- oder ICSI-Therapien raten wir Ihnen dazu, nur moderate sportliche Betätigungen auszuführen, um einer Verdrehung des Eierstocks vorzubeugen.
In den meisten Fällen gibt es während der Stimulationsbehandlung keine Einschränkungen für Geschlechtsverkehr. Es sollte jedoch eine Karenz vor der Spermiengewinnung von 2–5 Tagen eingehalten werden.
Die Methoden der assistierten Befruchtung führen zu einem leicht erhöhten Risiko für das Auftreten von Fehlbildungen. Ebenso sind erhöhte Risiken für Schwangerschaftserkrankungen bekannt. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Bitte rufen Sie immer vorher an und vereinbaren einen Termin. Wir bereiten alles für Sie vor, damit Sie eine möglichst kurze Wartezeit haben.
Nein. Alle unsere Blutentnahmen sind auch nach dem Essen aussagekräftig.
Eine Kryokonservierung ist eine Gefrierkonservierung von Zellen oder Gewebe in flüssigem Stickstoff bei einer Temperatur von -196°C. In unserem Kinderwunschzentrum erfolgt eine Kryokonservierung bzw. Lagerung von Spermien, Eizellen, Hodengewebe, Vorkernstadien und unter speziell definierten Bedingungen auch von Embryonen.
Die Kosten der Kryokonservierung werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen von den Patienten selbst getragen werden. Wir beraten Sie gern über die individuell anfallenden Kosten.
Spenderspermienbehandlungen können bei Paaren oder Single-Frauen durchgeführt werden. Vor Behandlungsbeginn sind ein psychosoziales Beratungsgespräch sowie eine Rechtsberatung ratsam, aber nicht verpflichtend. Weitere Voraussetzungen wie z. B. das Vorhandensein einer Garantieperson sind in unserem Zentrum nicht erforderlich.
Wir informieren Sie gerne über die Samenbanken, mit denen wir zusammenarbeiten, damit Sie die Spenderspermien selbstständig bestellen können.
Die Bestellung sollte rechtzeitig vor Beginn der Behandlung erfolgen, damit die Proben bei uns eingelagert und zum passenden Zeitpunkt für die Befruchtung bereitstehen.
In Deutschland dürfen nur Spermien von Spendern verwendet werden, die einer offenen Spende zugestimmt haben. Die Spermienbanken stellen Ihnen ausschließlich diese Spender zur Auswahl. Sie können den Spender nach Ihren eigenen Kriterien auswählen.
Um für die geplante Therapie die optimale Qualität der Probe sicherzustellen, bitten wir Sie, Spermien in „MOT 20“ IUI-Qualität zu bestellen.
Nach einer Schwangerschaft und Geburt werden der Spendercode sowie einige Ihrer Daten an das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) übermittelt. Ab dem 16. Geburtstag kann Ihr Kind dort Informationen zum Spender einsehen; Sie können die Daten stellvertretend auch bereits vorher abrufen.