HERZLICH WILLKOMMEN! Im fertilitycenter Schleswig-Holstein bieten wir an drei Standorten in Kiel, Neumünster und Flensburg alle modernen Formen der Diagnostik und Therapie bei unerfülltem Kinderwunsch an. Besuchen Sie unseren neuen Internetauftritt und lernen Sie uns kennen!

FAQ´s

Wir beantworten Ihre Fragen rund um den unerfüllten Kinderwunsch

Wenn Sie schon länger versuchen, Eltern zu werden, haben Sie sicher schon so manch gut gemeinten Ratschlag gehört und viel gelesen. In Ihrem Erstgespräch können Sie uns Ihre Fragen persönlich stellen. Viele Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir hier schon einmal vorab zusammengefasst.

Allgemeine Fragen zum Kinderwunsch und zu anfallenden Kosten

Die Kosten des Erstgesprächs und fast aller nötigen diagnostischen Maßnahmen werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie von der Beihilfe erstattet.

Als einzige kassenärztlich zugelassene Praxis in Münster können wir gesetzlich versicherten, aber auch beihilfefähigen Paaren alle Kostenerstattungen im gesetzlichen Rahmen ermöglichen. Auch bei gemischt-versicherten Paaren, bei denen die private Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, ist es oft möglich, einen Teil der Kosten über die gesetzliche Versicherung abzurechnen. In der Regel werden einfache Hormonbehandlungen mit geplantem Geschlechtsverkehr zum Optimum komplett übernommen. Für alle darüberhinausgehenden Therapieverfahren gilt folgendes:

Voraussetzung für eine Kassenerstattung bei gesetzlich Versicherten:

  • Die Partner müssen verheiratet sein und es dürfen nur Ei- bzw. Samenzellen der Ehepartner verwendet werden. Nach der Geburt eines Kindes besteht erneut der Leistungsanspruch zur assistierten Befruchtung.
  • Das Alter der Frau muss zwischen 25 und 40, das des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren liegen.
  • Vor Beginn der Behandlung muss ein bewilligter Behandlungsplan der Krankenkasse vorliegen. Diesen Behandlungsplan erhalten Sie ausgefüllt von uns; Sie müssen ihn nur noch bei der Krankenkasse einreichen.
  • Nach Sterilisation besteht kein Anspruch auf Leistungen.
  • Die Kryokonservierung von Samenzellen und befruchteten Eizellen sowie die verlängerte Embryonenkultur gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Behandlungen mit Spenderspermien werden nicht übernommen.

Alle anfallenden Kosten können steuerlich geltend gemacht werden.

Die vertraglichen Regelungen der privaten Krankenversicherungen sind zum Teil sehr unterschiedlich, im Allgemeinen sind deren Leistungen jedoch wesentlich umfangreicher als die der gesetzlichen Krankenkassen. Wir empfehlen Ihnen daher, einer Behandlung die Kostenübernahme zu klären.

Generell gilt, dass der Antrag auf Kostenübernahme bei der Versicherung desjenigen Partners zu stellen ist, bei dem die Ursache der Sterilität liegt. Antragsschreiben füllen wir Ihnen gerne aus.

Im Gegensatz zu den gesetzlich versicherten PatientInnen ist eine Kostenübernahme nicht an eine Heirat gebunden.

Die Kosten einer Therapie sind von der Art der angewendeten Behandlung abhängig.

Rechtlich gibt es keine Einschränkung bei der Behandlung unverheirateter Paare. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen üblicherweise keine Kosten, für die privaten Krankenkassen spielt der Familienstand keine Rolle.

Ja, wir führen Therapien mit Spendersamen durch und kooperieren mit mehreren Samenbanken. Wir behandeln sowohl Paare – auch gleichgeschlechtliche Frauenpaare – als auch Single-Frauen.

Das Einfrieren von Eizellen, Spermien, Vorkernstadien und (unter definierten Bedingungen) auch Embryonen ist zulässig. Mit der neuen Art der Kryokonservierung, der Vitrifikation, die wir in unserem Zentrum durchführen, haben wir hervorragende Ergebnisse.

Wenn wir Ihnen mitteilen können, dass der Schwangerschaftstest positiv ist, gibt dies natürlich primär Grund zur Freude. Oft treten aber gleichzeitig Sorgen auf und Sie fragen sich, ob Sie alles richtig machen.

Zunächst sollten Sie die Medikamenteneinnahme fortführen. Keines der Medikamente, die wir Ihnen verschreiben, wirkt sich nachteilig auf eine Schwangerschaft aus – im Gegenteil. Wir empfehlen, keinen Alkohol zu trinken und nicht zu rauchen, Kaffee ist in Maßen erlaubt (1 – 2 Tassen). Sie sollten kein rohes Fleisch, keinen rohen Fisch, keine geräucherten Fleisch- und Fischprodukte und keine Rohmilchprodukte zu sich nehmen. Katzen können Toxoplasmose übertragen und sollten deswegen nicht von Schwangeren versorgt werden. Da Katzenkot auch in der Erde vorkommen kann, gibt es die Empfehlung, Gartenarbeit nur mit Handschuhen durchzuführen.

Fliegen ist in der Schwangerschaft erlaubt – Langstreckenflüge gehen mit einem erhöhten Thromboserisiko einher. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an unser Team oder Ihre Frauenärztin bzw. Ihren Frauenarzt.

Fragen rund um das Erstgespräch in unserem Kinderwunschzentrum

Bei gesetzlich versicherten Patient:innen benötigen wir optimalerweise eine Überweisung. Sie ist aber keine zwingende Voraussetzung für ein Erstgespräch.

  • Bei heterosexuellen Paaren ist es optimal, wenn beide Partner beim Erstgespräch anwesend sind, da in diesem Fall die Kinderwunschbehandlung immer das Paar betrifft und wir auch beim Mann eine auf ihn zugeschnittene Diagnostik durchführen.
  • Bei Frauen in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft: Auch hier wäre es wünschenswert, dass beide Partnerinnen an dem Termin teilnehmen, damit Ihnen gemeinsam alle Details erläutert werden können.
  • Bei Single Frauen: Gerne können Sie eine vertraute Person mitbringen, Sie dürfen den Termin aber auch allein wahrnehmen.  
  • Bei eingeschränkten Deutschkenntnissen bitten wir darum, eine/n geeignete/n Dolmetscher/in mitzubringen.

Nehmen Sie sich mindestens eine Stunde Zeit für ein Erstgespräch. Wir werden gemeinsam Ihre persönliche Vorgeschichte erarbeiten, die nächsten diagnostischen Schritte besprechen und eventuell auch schon die für Sie geeignete Behandlung festlegen. Im Vorfeld füllen Sie einen Fragebogen aus, damit wir schon vor dem Gespräch die wichtigsten Informationen haben.

Fragen rund um die Diagnostik bei unerfülltem Kinderwunsch

Natürlich können Sie Ihren Mann begleiten. Es gibt auch die Möglichkeit, die Spermien zu Hause zu gewinnen und mitzubringen. Dafür erhalten Sie von uns ein spezielles Gefäß. Der Probentransport darf allerdings 45 Min. nicht überschreiten und die Probe sollte körperwarm transportiert werden.

Sie sollten 2 – 5 Tage vor der Spermiengewinnung keinen Samenerguss haben (Karenzzeit von 2 – 5 Tagen).

Fragen rund um die Stimulation/Behandlung

Nicht unbedingt. Da jede Stimulationsbehandlung durch Ultraschalluntersuchungen kontrolliert wird, kann beurteilt werden, ob mehrere Eibläschen heranwachsen. Wächst nur ein Eibläschen heran, ist das Risiko für Mehrlinge nicht erhöht. Bei einem höhergradigen Mehrlingsrisiko stoppen wir den Zyklus und starten dann neu mit einer veränderten Dosierung.

Bei den Stimulationen für einen Zyklus mit Geschlechtsverkehr zum Optimum oder eine Insemination ist nicht mit Risiken zu rechnen, da die Hormondosis sehr niedrig ist.
Bei einer Stimulation für eine IVF- oder ICSI-Therapie kann es in seltenen Fällen zum sogenannten Überstimulationssyndrom kommen. Ganz selten ist dann ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik nötig.

Sollten Schmerzmittel während der Stimulation oder rund um die Eizellentnahme nötig sein, dürfen Sie leichte Schmerzmittel gefahrlos einnehmen. Bitte verzichten Sie auf die Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten wie ASS/Aspirin® ohne vorherige ärztliche Rücksprache, um ein Blutungsrisiko zu vermeiden. Bei Unsicherheiten können Sie uns jederzeit ansprechen.

Ein Ziehen im Unterbauch kann bei der Eisprungsauslösung auftreten, ist aber völlig ungefährlich und sollte nach ein bis zwei Tagen rückläufig sein.

Wir freuen uns immer, wenn der Partner bzw. die Partnerin auch zum Transfer bzw. zur Insemination mitkommt, um dieses besondere Erlebnis gemeinsam zu teilen.

Sportliche Betätigung und gewohnte Anstrengungen, können in der Regel unter der Stimulation fortgeführt werden. Bei Stimulationen zu IVF- oder ICSI-Therapien raten wir Ihnen dazu, nur moderate sportliche Betätigungen auszuführen, um einer Verdrehung des Eierstocks vorzubeugen.

In den meisten Fällen gibt es während der Stimulationsbehandlung keine Einschränkungen für Geschlechtsverkehr. Es sollte jedoch eine Karenz vor der Spermiengewinnung von 2–5 Tagen eingehalten werden.

Die Methoden der assistierten Befruchtung führen nur zu einer ganz geringgradigen Erhöhung des Auftretens von Fehlbildungen. Zum großen Teil beruht dies auf einem etwas erhöhten genetischen Hintergrundrisiko der betroffenen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch.

Die Methoden der assistierten Befruchtung führen nur zu einer ganz geringgradigen Erhöhung des Auftretens von Fehlbildungen. Zum großen Teil beruht dies auf einem etwas erhöhten genetischen Hintergrundrisiko der betroffenen Paare mit unerfülltem Kinderwunsch.

Fragen zur Blutabnahme und Terminierung

Bitte rufen Sie immer vorher an und vereinbaren einen Termin. Wir bereiten alles für Sie vor, damit Sie eine möglichst kurze Wartezeit haben.

Nein. Alle unsere Blutentnahmen sind auch nach dem Essen und ganztägig aussagekräftig.

Fragen zur Kryokonservierung

Eine Kryokonservierung ist eine Gefrierkonservierung von Zellen oder Gewebe in flüssigem Stickstoff bei einer Temperatur von -196°. In unserem Kinderwunschzentrum erfolgt eine Kryokonservierung bzw. Lagerung von Spermien, Eizellen, Hodengewebe, Vorkernstadien und unter speziell definierten Bedingungen auch von Embryonen.

Die Kosten der Kryokonservierung werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen von den Patienten selbst getragen werden. Wir beraten Sie gern über die individuell anfallenden Kosten.

Therapie mit Spenderspermien

Spenderspermienbehandlungen können bei Paaren oder Single-Frauen durchgeführt werden.

Vor Behandlungsbeginn sind ein psychosoziales Beratungsgespräch sowie eine Rechtsberatung ratsam, aber nicht verpflichtend.

Weitere Voraussetzungen wie z. B. das Vorhandensein einer Garantieperson sind in unserem Zentrum nicht gegeben.

Wir erläutern Ihnen, mit welchen Samenbanken wir zusammenarbeiten, damit Sie selbst dort Spenderspermien bestellen können.

Die Spermien sollten rechtzeitig vor dem Therapiestart bestellt werden, damit die Proben bei uns eingelagert werden können und zur Verfügung stehen, wenn der korrekte Zeitpunkt zur Befruchtung gekommen ist.

In Deutschland dürfen nur Proben von Spendern verwendet werden, die einer offenen Spende zugestimmt haben. Die Spermienbanken bieten Ihnen nur diese Spender an. Sie suchen den Spender dann nach eigenen Kriterien aus. Um für die geplante Therapie die optimale Qualität der Probe zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Spermien „MOT 20“ in IUI-Qualität zu bestellen.

Wenn eine Schwangerschaft eingetreten und eine Geburt erfolgt ist, werden der Spendercode mit einigen von Ihren Daten ans BfArM (das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) gemeldet. Dort kann Ihr Kind ab dem 16. Geburtstag und Sie stellvertretend vorher Daten zum Spender abfragen.