HERZLICH WILLKOMMEN! Im fertilitycenter Schleswig-Holstein bieten wir an drei Standorten in Kiel, Neumünster und Flensburg alle modernen Formen der Diagnostik und Therapie bei unerfülltem Kinderwunsch an. Besuchen Sie unseren neuen Internetauftritt und lernen Sie uns kennen!

FAQ´s

Wir beantworten Ihre Fragen rund um den unerfüllten Kinderwunsch

Wenn Sie schon länger versuchen, Eltern zu werden, haben Sie sicher schon so manch gut gemeinten Ratschlag gehört und viel gelesen. In Ihrem Erstgespräch können Sie uns Ihre Fragen persönlich stellen. Viele Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir hier schon einmal vorab zusammengefasst.

Allgemeine Fragen zum Kinderwunsch und zu anfallenden Kosten

Die Kosten des Erstgesprächs und fast aller nötigen diagnostischen Maßnahmen werden in der Regel von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie von der Beihilfe erstattet.

Als kassenärztlich zugelassenes Zentrum können wir sowohl gesetzlich versicherten Paaren als auch beihilfefähigen Patient:innen alle Erstattungen im gesetzlichen Rahmen ermöglichen. Auch bei gemischt-versicherten Paaren, bei denen die private Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, ist es häufig möglich, einen Teil der Behandlung über die gesetzliche Versicherung abzurechnen. In der Regel werden einfache Hormonbehandlungen mit geplantem Geschlechtsverkehr vollständig übernommen.

Für weitergehende Therapieverfahren gelten folgende Voraussetzungen für eine Kassenerstattung:

  • Die Partner müssen verheiratet sein, und es dürfen nur Ei- bzw. Samenzellen der Ehepartner verwendet werden. Nach der Geburt eines Kindes besteht erneut ein Anspruch auf Leistungen zur assistierten Befruchtung.
  • Das Alter der Frau muss zwischen 25 und 40 Jahren, das Alter des Mannes zwischen 25 und 50 Jahren liegen.
  • Vor Beginn der Behandlung muss ein bewilligter Behandlungsplan der Krankenkasse vorliegen. Wir stellen den Behandlungsplan für Sie fertig aus; Sie reichen ihn lediglich bei Ihrer Krankenkasse ein.
  • Nach einer Sterilisation besteht kein Anspruch auf Leistungen.
  • Zusatzleistungen wie die Kryokonservierung von Samenzellen, Eizellen oder befruchteten Eizellen, die verlängerte Embryonenkultur (sog. Blastozystenkultur), etc. werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sprechen Sie uns für Preise bitte jederzeit an.
  • Behandlungen mit Spenderspermien sind aktuell ebenfalls nicht erstattungsfähig in Deutschland.

Die Leistungen privater Krankenversicherungen unterscheiden sich je nach Vertrag, sind aber in der Regel deutlich umfangreicher als bei den gesetzlichen Krankenkassen. Daher ist es wichtig, vor Beginn einer Behandlung die genaue Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung zu klären.

In der Regel wird der Antrag auf Kostenübernahme bei der Versicherung des Partners gestellt, bei dem die Ursache der Kinderlosigkeit liegt. Unser Team unterstützt Sie gerne dabei, die erforderlichen Anträge auszufüllen und einzureichen.

Anders als bei gesetzlich Versicherten ist die Kostenübernahme bei privaten Versicherungen in der Regel nicht an eine Heirat gebunden.

Die Höhe der Kosten hängt von der Art der Behandlung ab – beispielsweise von einfachen Untersuchungen bis hin zu komplexen Kinderwunschtherapien wie In-vitro-Fertilisation (IVF) oder ICSI. Wir beraten Sie gerne individuell, welche Therapien medizinisch sinnvoll sind und welche Kosten übernommen werden können.

Rechtlich gibt es keine Einschränkung bei der Behandlung unverheirateter Paare. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen üblicherweise keine Kosten, für die privaten Krankenkassen spielt der Familienstand keine Rolle.

Ja, wir führen Therapien mit Spendersamen durch und kooperieren mit mehreren Samenbanken. Wir behandeln sowohl Paare – auch gleichgeschlechtliche Frauenpaare – als auch Single-Frauen.

Das Einfrieren von Eizellen, Spermien, Vorkernstadien und (unter definierten Bedingungen) auch Embryonen ist zulässig. Mit der neuen Art der Kryokonservierung, der Vitrifikation, die wir in unserem Zentrum durchführen, haben wir hervorragende Ergebnisse.

Ein positiver Schwangerschaftstest ist ein Grund zur Freude – gleichzeitig können aber auch Fragen oder Unsicherheiten auftreten. Damit Sie sicher in die Schwangerschaft starten, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Medikamente: Führen Sie die von uns verschriebenen Medikamente wie gewohnt fort. Diese Medikamente sind sicher und schaden der Schwangerschaft nicht.
  • Lebensstil: Verzichten Sie auf Alkohol, Tabak und Drogen. Kaffee ist in Maßen (1–2 Tassen täglich) erlaubt.
  • Ernährung: Meiden Sie rohes Fleisch, rohen Fisch, geräucherte Fleisch- und Fischprodukte sowie Rohmilchprodukte, rohe Eier und Waschen Sie Obst und Gemüse gründlich vor dem Verzehr.
  • Toxoplasmose: Katzen können Toxoplasmose übertragen. Achten Sie daher auf Hygiene bei der Katzenpflege und tragen Sie beim Gärtnern Handschuhe, da Katzenkot auch im Boden vorkommen kann.
  • Cytomegalievirus: Das Virus wird über Speichel, Urin oder Blut übertragen, besonders bei engem Kontakt mit kleinen Kindern. Achten Sie daher auf gründliches Händewaschen und vermeiden Sie Speichelkontakt.
  • Reisen: Fliegen ist grundsätzlich erlaubt. Bei Langstreckenflügen oder -fahrten mit langen Sitzzeiten ohne Bewegung besteht ein erhöhtes Thromboserisiko – sprechen Sie darüber am besten mit Ihrem Arzt oder unserer Praxis.

Für weiterführende Fragen oder individuelle Empfehlungen stehen Ihnen unser Team sowie Ihre Frauenärztin bzw. Ihr Frauenarzt jederzeit zur Verfügung.

Fragen rund um das Erstgespräch in unserem Kinderwunschzentrum

Nein, Sie brauchen nicht zwingend eine Überweisung für ein Erstgespräch bei uns.

  • Bei heterosexuellen Paaren ist es optimal, wenn beide Partner beim Erstgespräch anwesend sind, da in diesem Fall die Kinderwunschbehandlung immer das Paar betrifft und wir auch beim Mann eine auf ihn zugeschnittene Diagnostik durchführen.
  • Bei Frauen in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft ist es ebenfalls wünschenswert, dass beide Partner:innen an dem Termin teilnehmen, damit Ihnen gemeinsam alle Details erläutert werden können.
  • Bei Single-Frauen: Gerne können Sie eine vertraute Person mitbringen. Sie dürfen den Termin aber auch allein wahrnehmen.  
  • Bei eingeschränkten Deutschkenntnissen muss ein/e geeignete/r Dolmetscher/in mitgebracht werden. Sowohl die Anamneseerhebung als auch die Behandlungen in einer Kinderwunschsprechstunde sind so komplex, dass ein umfassendes Verständnis der Abläufe, medizinischen Hintergründe und möglichen Risiken unbedingt erforderlich ist – nur so können wir eine sichere und erfolgreiche Betreuung gewährleisten.

Nehmen Sie sich mindestens eine Stunde Zeit für ein Erstgespräch. Seien Sie bitte pünktlich 10 Minuten vor Ihrem Termin vor Ort und bringen Sie den fertig ausgefüllten Erstgesprächsfragebogen, den Sie auf unserer Website unter Downloads finden, mit. Wir werden gemeinsam Ihre persönliche Vorgeschichte erarbeiten, die nächsten diagnostischen Schritte besprechen und eventuell auch schon die für Sie geeignete Behandlung festlegen.

Fragen rund um die Diagnostik bei unerfülltem Kinderwunsch

Natürlich können Sie Ihren Mann begleiten. Es gibt auch die Möglichkeit, die Spermien zu Hause zu gewinnen und mitzubringen. Dafür erhalten Sie von uns ein spezielles Gefäß. Der Probentransport darf allerdings 45 Min. nicht überschreiten und die Probe sollte körperwarm transportiert werden.

Sie sollten 2 – 5 Tage vor der Spermiengewinnung keinen Samenerguss haben (Karenzzeit von 2 – 5 Tagen).

Fragen rund um die Stimulation/Behandlung

Nicht unbedingt. Da jede Stimulationsbehandlung durch Ultraschalluntersuchungen kontrolliert wird, kann beurteilt werden, ob mehrere Eibläschen heranwachsen. Wächst nur ein Eibläschen heran, ist das Risiko für Mehrlinge nicht erhöht. Bei einem höhergradigen Mehrlingsrisiko stoppen wir den Zyklus und starten dann neu mit einer veränderten Dosierung.

Bei den Stimulationen für einen Zyklus mit Geschlechtsverkehr zum Optimum oder eine Insemination ist nicht mit Risiken zu rechnen, da die Hormondosis sehr niedrig ist.
Bei einer Stimulation für eine IVF- oder ICSI-Therapie kann es in seltenen Fällen zum sogenannten Überstimulationssyndrom kommen. Ganz selten ist dann ein stationärer Aufenthalt in einer Klinik nötig.

Sollten Schmerzmittel während der Stimulation oder rund um die Eizellentnahme nötig sein, dürfen Sie leichte Schmerzmittel gefahrlos einnehmen. Bitte verzichten Sie auf die Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten wie ASS/Aspirin® ohne vorherige ärztliche Rücksprache, um ein Blutungsrisiko zu vermeiden. Bei Unsicherheiten können Sie uns jederzeit ansprechen.

Ein Ziehen im Unterbauch kann bei der Eisprungsauslösung auftreten, ist aber völlig ungefährlich und sollte nach ein bis zwei Tagen rückläufig sein.

Wir freuen uns immer, wenn der Partner bzw. die Partnerin auch zum Transfer bzw. zur Insemination mitkommt, um dieses besondere Erlebnis gemeinsam zu teilen.

Sportliche Betätigung und gewohnte Anstrengungen, können in der Regel unter der Stimulation fortgeführt werden. Bei Stimulationen zu IVF- oder ICSI-Therapien raten wir Ihnen dazu, nur moderate sportliche Betätigungen auszuführen, um einer Verdrehung des Eierstocks vorzubeugen.

In den meisten Fällen gibt es während der Stimulationsbehandlung keine Einschränkungen für Geschlechtsverkehr. Es sollte jedoch eine Karenz vor der Spermiengewinnung von 2–5 Tagen eingehalten werden.

Die Methoden der assistierten Befruchtung führen zu einem leicht erhöhten Risiko für das Auftreten von Fehlbildungen. Ebenso sind erhöhte Risiken für Schwangerschaftserkrankungen bekannt. Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.

Fragen zur Blutabnahme und Terminierung

Bitte rufen Sie immer vorher an und vereinbaren einen Termin. Wir bereiten alles für Sie vor, damit Sie eine möglichst kurze Wartezeit haben.

Nein. Alle unsere Blutentnahmen sind auch nach dem Essen aussagekräftig.

Fragen zur Kryokonservierung

Eine Kryokonservierung ist eine Gefrierkonservierung von Zellen oder Gewebe in flüssigem Stickstoff bei einer Temperatur von -196°C. In unserem Kinderwunschzentrum erfolgt eine Kryokonservierung bzw. Lagerung von Spermien, Eizellen, Hodengewebe, Vorkernstadien und unter speziell definierten Bedingungen auch von Embryonen.

Die Kosten der Kryokonservierung werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen und müssen von den Patienten selbst getragen werden. Wir beraten Sie gern über die individuell anfallenden Kosten.

Therapie mit Spenderspermien

Spenderspermienbehandlungen können bei Paaren oder Single-Frauen durchgeführt werden. Vor Behandlungsbeginn sind ein psychosoziales Beratungsgespräch sowie eine Rechtsberatung ratsam, aber nicht verpflichtend. Weitere Voraussetzungen wie z. B. das Vorhandensein einer Garantieperson sind in unserem Zentrum nicht erforderlich.

Wir informieren Sie gerne über die Samenbanken, mit denen wir zusammenarbeiten, damit Sie die Spenderspermien selbstständig bestellen können.

Die Bestellung sollte rechtzeitig vor Beginn der Behandlung erfolgen, damit die Proben bei uns eingelagert und zum passenden Zeitpunkt für die Befruchtung bereitstehen.

In Deutschland dürfen nur Spermien von Spendern verwendet werden, die einer offenen Spende zugestimmt haben. Die Spermienbanken stellen Ihnen ausschließlich diese Spender zur Auswahl. Sie können den Spender nach Ihren eigenen Kriterien auswählen.

Um für die geplante Therapie die optimale Qualität der Probe sicherzustellen, bitten wir Sie, Spermien in „MOT 20“ IUI-Qualität zu bestellen.

Nach einer Schwangerschaft und Geburt werden der Spendercode sowie einige Ihrer Daten an das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) übermittelt. Ab dem 16. Geburtstag kann Ihr Kind dort Informationen zum Spender einsehen; Sie können die Daten stellvertretend auch bereits vorher abrufen.